Dokumentation
Der Dialogprozess ist insgesamt in drei digitale Arbeitsphasen, die sogenannten Zyklen, gegliedert. Gerahmt werden diese Zyklen durch Plenarsitzungen, die in Präsenz in Berlin stattfinden.
Jede Plenarsitzung dient der Orientierung und Strukturierung für die darauffolgende Arbeitsphase in Arbeitsgruppen.
Zyklus 3 | 01/25–05/25
„Textschmiede“
Im 3. Zyklus geht es darum, die Standards der Betroffenenbeteiligung in institutionellen Aufarbeitungsprozessen in eine gemeinsame Textform zu bringen.
AG Präambel und Anhang |
AG Kapitel I |
AG Kapitel II |
AG Kapitel III |
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Präambel Anhang: Vereinbarung, Checklisten |
I.1. Wie es losgeht – die Idee vor dem eigentlichen Aufarbeitungsprozess I.2. Der Start – ein gemeinsames Verständnis entwickeln |
Währenddessen – den gemeinsamen Prozess gestalten |
Abschluss und Ausblick |
3. Plenum | 15.11.2024
Im Rahmen dieser Plenarsitzung befasst sich der Dialogprozess mit den Themen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte von Betroffenen.
Die Präsentationen „Spannungsfeld Datenschutz und kirchliche Aufarbeitungsnormen“ von Felix Neumann sowie „Besondere Einbeziehung der Betroffenenperspektive bei rechtlichen Fragestellungen im Aufarbeitungsprozess“ von Nicole Simon sind abrufbar. Sie finden sie auch weiter unten unter „Inhalte zum Download“.
Die bisherigen Ergebnisse aus den beiden ersten Zyklen bilden die Grundlage für die Gliederung der Standards. Sie finden Sie hier.
Zyklus 2 | 05/24–09/24
„Es wird konkret“
Im 2. Zyklus ging es um konkrete Fragestellungen. Dabei wurden die vier Arbeitsgruppen neu definiert, um sich den zu entwickelnden Standards zu nähern.
Sie sind hier zusammengefasst.
AG 1 |
AG 2 |
AG 3 |
AG 4 |
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Konkrete Voraussetzungen für einen gemeinsamen Aufarbeitungsprozess Die Aufarbeitung basiert auf partizipativer Mitgestaltung, transparenter Kommunikation und flexibler Zielverfolgung. Der Einbezug von Betroffenen, inklusive der Berücksichtigung ihrer vielfältigen Lebensrealitäten und Bedürfnisse, steht im Zentrum. Der Prozess wird als dynamisch und offen für kontinuierliche Reflexion und Anpassung verstanden. Nachhaltigkeit, Transparenz und echte Teilhabe sind zentrale Grundpfeiler der gesamten Aufarbeitung. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der AG1 sowie das Gesamtprotokoll finden Sie hier. |
Was Betroffene benötigen, um sich an einem Prozess zu beteiligen Ein transparenter und nachhaltiger Aufarbeitungsprozess erfordert klare Rahmenbedingungen, Partizipation und langfristige Verantwortung. Durch verbindliche Kommunikationsstrukturen, unabhängige Begleitung und barrierefreie Beteiligungsmöglichkeiten entsteht eine verlässliche Basis. Regelmäßige Evaluation, Monitoring und eine gelebte Erinnerungskultur sorgen für kontinuierliche Weiterentwicklung. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen, institutionelle Hürden abzubauen und strukturelle Veränderungen zu ermöglichen. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der AG1 sowie das Gesamtprotokoll finden Sie hier. |
Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen für einen Aufarbeitungsprozess Ein gelungener Aufarbeitungsprozess setzt eine klare Grundhaltung, transparente Kommunikation und verlässliche Strukturen voraus. Externe Begleitung erleichtert den Dialog zwischen Betroffenen und Institutionen, während durchdachte Pressearbeit Transparenz schafft, ohne sensiblen Themen zu schaden. Der Zugang zu Informationen muss niedrigschwellig sein, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen. Gleichzeitig braucht es rechtliche Rahmenbedingungen, die Betroffene schützen und eine faire Aufarbeitung gewährleisten. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der AG1 sowie das Gesamtprotokoll finden Sie hier. |
Übergeordnete Themen und Fragen im Rahmen eines gemeinsamen Aufarbeitungsprozesses Die AG 4 hat in den Sitzungen des Zyklus 2 wichtige Themen wie Haltung, Macht, Sprache und Heterogenität diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass eine Präambel mit Voraussetzungen für Standards von Aufarbeitungen eine tragende Rolle spielt, um den Rahmen der Betroffenenbeteiligung zu setzen. Die kontinuierliche Reflexion und Weiterentwicklung der Begriffe und Standards ist unerlässlich, um eine glaubwürdige und wirksame Aufarbeitung sicherzustellen. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der AG4 sowie das Gesamtprotokoll finden Sie hier. |
2. Plenum | 30.04.2024
Die Ausgangslage für alle Arbeitsgruppen im 2. Zyklus bildeten die strukturierten Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen 1 bis 4 im 1. Zyklus, aus denen neue Themenschwerpunkte entstanden sind.
Sie sind hier zusammengefasst.
Zyklus 1 | 12/23–03/24
„Ein Grundverständnis schaffen“
Im 1. Zyklus ging es um Fragestellungen auf der Metaebene: Bevor Standards entwickelt werden können, sollen ein gemeinsames Verständnis zentraler Begriffe und Perspektiven und ein Diskurs darüber stattfinden.
Sie sind hier zusammengefasst.
AG 1 |
AG 2 |
AG 3 |
AG 4 |
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Was verstehen wir unter Betroffenenbeteiligung in Aufarbeitungs-prozessen? Im Mittelpunkt standen zentrale Fragen zu verbindlichen Ansprüchen von Betroffenen in Aufarbeitungen, zur Rolle unabhängiger Strukturen und zur Machtbalance zwischen Institutionen und Betroffenen. Wie gelingt es, Betroffene aktiv und selbstbestimmt in Aufarbeitung einzubinden und zu schützen? Die Zusammenfassung der Ergebnisse der AG1 sowie das Gesamtprotokoll finden Sie hier. |
Was lernen wir aus bisherigen Erfahrungen mit Betroffenenbeteiligung in Aufarbeitungs-prozessen? Es wurden zentral die Startbedingungen, die Einbindung von kritischen Stimmen und finanzielle Unterstützungsstrukturen für eine gelingende Beteiligung von Betroffenen diskutiert. Es ging vor allem um die Herausforderungen im Datenschutz, Machtungleichgewichte zwischen Institutionen und Betroffenen sowie um die Notwendigkeit unabhängiger Beratungs- und Vernetzungsstellen. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der AG2 sowie das Gesamtprotokoll finden Sie hier. |
Was sind strukturelle Anforderungen an Institutionen für eine gelingende Betroffenenbeteiligung in Aufarbeitungs-prozessen? Die Diskussion konzentrierte sich auf die Anforderungen in den verschiedenen Phasen eines Aufarbeitungsprozesses. Thema waren u. a. die Notwendigkeit gemeinsamer Vereinbarungen und transparenter Haltungen sowie rechtlicher Verbindlichkeit für Betroffene. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der AG3 sowie das Gesamtprotokoll finden Sie hier. |
Regeln des guten Miteinanders und der Kommunikation auf Augenhöhe in Aufarbeitungsprozessen Die AG befasste sich mit Rahmen-bedingungen für eine traumasensible und gleichberechtigte Beteiligung von Betroffenen. Dabei sind eine klare Haltung, transparente Kommunikation und ausreichende Ressourcen zentral, ebenso wie die Reflexion über Vertrauen, Verantwortung und Machtverhältnisse. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der AG4 sowie das Gesamtprotokoll finden Sie hier. |
1. Plenum | 04.11.2023
Die Ausgangslage für alle Arbeitsgruppen im 1. Zyklus bildeten die Ergebnisse aus der gemeinsamen Arbeit während der Auftakt-Plenarsitzung am 04.11.2023 in Berlin.
Sie sind hier zusammengefasst.
Inhalte zum Download
Zyklus 1/ AG 1
Zyklus 1/ AG 2
Zyklus 1/ AG 3
Zyklus 1/ AG 4
Zyklus 2/ AG 1
Zyklus 2/ AG 2
Zyklus 2/ AG 3
Zyklus 2/ AG 4
Plenum 3
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Präsentation „Spannungsfeld Datenschutz
und kirchliche Aufarbeitungsnormen“ (618 KB, PDF) -
Präsentation „Besondere Einbeziehung
der Betroffenenperspektive bei rechtlichen
Fragestellungen im Aufarbeitungsprozess“ (288 KB, PDF) -
Grußwort der Unabhängigen Beauftragten
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs,
Kerstin Claus (184 KB, PDF)